ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN und Disclaimer
der Fa.
WULF-SCHWEISSTECHNIK und dessen
Onlinevertrieb „Deutsche-Werke.de“ Stand Januar 2016
1. Allgemeines
1.1 Für alle unsere zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote
gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Sie werden vom
Auftraggeber mit Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme
der ersten Lieferung oder Leistung, anerkannt und gelten für die gesamte Dauer
der Geschäftsverbindung. Ziffer 4 dieser allgemeinen Verkaufs- und
Lieferungsbedingungen gilt nicht gegenüber natürlichen Personen, die ein
Rechtsgeschäft mit uns nicht zu einem Zweck abschließen, der ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit
widersprochen; diese gelten auch bei Durchführung des Auftrags nicht als
angenommen. Andere Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Änderungen und
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn wir uns ausdrücklich in schriftlicher Form
damit einverstanden erklären.
2. Angebote/Bestellungen
2.1 Unsere Angebote in Prospekten, Anzeigen, u.s.w.
sind – auch bezüglich der Preisangaben – stets freibleibend und unverbindlich.
An ausdrücklich verbindlich abgegebene Angebote halten wir uns jedoch für einen
Zeitraum von 14 Tagen gebunden, gerechnet vom Datum der Angebotserstellung.
Angebote, die dem Zweck der Marktanalyse dienen, sind grundsätzlich als
unverbindlich zu verstehen.
2.2 Bestellungen des Auftraggebers sind 14 Tage bindend. Der Vertrag
kommt jedoch erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande; wird eine
Auftragsbestätigung nicht versandt, kommt der Vertrag in jedem Fall durch
Lieferung mit dem Inhalt unserer Rechnung zustande.
2.3 Bei Zirka-Bestellungen des Auftraggebers
sind wir berechtigt, bis zu 10% der bestellten Menge mehr oder weniger zu
liefern.
2.4 Wir sind berechtigt, während der Lieferzeit ohne vorherige
Ankündigung Konstruktions- und Formänderungen der
Lieferung oder Leistung vorzunehmen.
2.5 Soweit nicht andere Güten und Maße
ausdrücklich vereinbart sind, bestimmen sie sich in der nachfolgenden
Reihenfolge – nach DIN-Normen, Werkstoffblättern, EURO-Normen
und Handelsbrauch. Bezugnahmen in unseren Angeboten und Verträgen auf
DIN-Normen, Werkstoffblättern, EURO-Normen,
Werkprüfbescheinigungen sowie Angaben zu Güten,
Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit gelten – soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart – nicht als zugesicherte Eigenschaften.
2.6 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
3. Liefer/Gefahrtragung/Liefer- und
Leistungsfristen
3.1 Die Lieferung erfolgt ab unserem Werk Grinau.
Wir behalten uns die Lieferung per Nachnahme vor, wobei die Kosten der
Nachnahme vom Auftraggeber zu tragen sind.
3.2 Für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist unsere schriftliche
Rechnung maßgeblich. Die Feststellung der für die Lieferung maßgeblichen Mengen
erfolgt in dem nach Ziff. 3.1 zuständigen Werk, es
sei denn, eine Lieferung oder Leistung wird von uns vereinbarungsgemäß an einem
anderen Ort erbracht. Diese Mengenfestsetzung ist für den Auftraggeber bindend.
In der Versandanzeige angegebenen Stückzahlen, Bundzahlen und ähnliches sind bei nach Gewicht verkaufter Ware unverbindlich. Sofern
nicht üblicherweise eine Einzelverwiegung erfolgt, ist die Wiegung der
Gesamtpartie maßgeblich.
3.3 Die Leistungsgefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die
Lieferung von uns an die Transport führende Person übergeben worden ist oder
zwecks Versendung das nach Ziff. 3.1 zuständige Werk
verlassen hat.
3.4 Liefer- und Leistungsfristen sind besonders zu vereinbaren. Ist
eine Liefer- und Leistungsfrist vereinbart, so beginnt sie mit dem Datum des
Vertragsabschlusses oder – bei telefonischer oder schriftlicher Bestellung –
mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, in keinem Fall jedoch vor Eingang
einer etwa vereinbarten Anzahlung des Auftraggebers bei uns. Für die Einhaltung
der Liefer- und Leistungsfrist genügt die rechtzeitige Absendung aus dem nach Ziff. 3.1 zuständigen Werk. Die
Einhaltung der Liefer- und Leistungsfrist durch uns setzt in jedem Falle die
Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftraggeber voraus.
3.5 Treten auf unserer Seite oder bei unseren Vorlieferanten
Hindernisse außerhalb unserer Einflußmöglichkeiten
auf, z.B. höhere Gewalt, hoheitliche Eingriffe, Aus- und/oder Einfuhrverbote,
Arbeitskämpfe, Verzögerung oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe,
Materialien oder Teile, Betriebsstörungen, Fehlproduktion oder Stromausfall,
verlängert sich die Liefer- oder Leistungsfrist auch bei bereits bestehendem
Liefer- oder Leistungsverzug angemessen. Eine Haftung von uns während der Dauer
der zuvor bezeichneten Umstände sowie für hierdurch etwa verursachte Schäden
und Folgeschäden besteht nicht.
Sollten uns Vorlieferanten trotz rechtzeitig von uns mit
gebotener Sorgfalt abgeschlossener Zulieferverträge ohne unser Verschulden
endgültig nicht oder nicht vollständig beliefern, sind wir berechtigt, insoweit
von dem Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten. Eine Haftung von uns für
hierdurch etwa verursachte Schäden und Folgeschäden besteht nicht.
3.6 Soweit wir die Überschreitung vereinbarter Liefer- oder
Leistungsfristen zu vertreten haben, hat der Auftraggeber, wenn und soweit er
durch die Nichteinhaltung einen Schaden erlitten hat, einen Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs,
insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Netto Rechnungswertes der vom Verzug
betroffenen Lieferung oder Leistung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers
sind ausgeschlossen, wenn der Verzug nicht auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit beruht.
3.7 Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die dem
Auftraggeber zuzurechnen sind, so treten Annahmeverzug und Übergang der
Leistungsgefahr ein, sobald wir dem Auftraggeber die Versandbereitschaft
mitgeteilt haben.
3.8 Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme auch nur einer Teillieferung
oder -leistung in Verzug, so sind wir nach Ablauf von einer von uns zu
setzenden Frist von mindestens 2 Wochen berechtigt, von dem gesamten Vertrag
oder Teilen davon zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung in
Bezug auf den gesamten Vertrag oder Teilen davon zu verlangen; einer
Ablehnungsandrohung bedarf es in keinem Fall. Verlangen wir Schadensersatz
wegen Nichterfüllung, so beträgt der zu ersetzende Schaden pauschal 15% des
Nettorechnungsbetrags, wenn wir nicht einen höheren oder der Auftraggeber nicht
einen geringeren Schaden nachweisen.
4. Mängelrüge und Gewährleistung
4.1 Sofern unsere Auftraggeber Kaufleute sind, müssen offensichtliche
Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung oder
Leistung schriftlich gerügt werden. Verdeckte Mängel sind ebenfalls
unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Bekanntwerden
schriftlich zu rügen. Sind unsere Auftraggeber keine Kaufleute, sind
offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach
Lieferung oder Leistung schriftlich zu rügen.
4.2 Bei mangelhafter Lieferung von Neuware oder Leistung, hierzu zählt
auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, werden wir die Lieferung oder
Leistung nach unserer Wahl nachbessern oder fehlerhafte Teile oder Teilgruppen
austauschen. An Teilen, die zum Zwecke des Austauschs ausgebaut werden,
erwerben wir Eigentum. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung oder -leistung kann der Auftraggeber Minderung oder Wandlung
verlangen.
4.3 Gewährungsansprüche des Auftraggebers bestehen nicht,
- wenn die Liefergegenstände vom Auftraggeber unsachgemäß
montiert oder eingesetzt, insbesondere bei Verstoß gegen gesetzliche
Bestimmungen oder gegen unsere Montage- oder Betriebsanleitungen; das gleiche
gilt bei einem Verstoß gegen DIN-Normen, EURO-Normen
oder den Stand der Technik, es sei denn, daß die
Abweichung auf unseren Montage- oder Betriebsanleitungen beruht; oder
- wenn der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter an
den Liefergegenständen technische Änderungen, Erweiterungen oder Reparaturen
vorgenommen hat, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, daß
der Eingriff den aufgetretenen Fehler nicht verursacht hat; oder
- für von uns gelieferte gebrauchte Gegenstände; oder
- für von uns ausgeführte Reparaturen an gebrauchten
Gegenständen; oder
- für von uns durchgeführte beratende oder beaufsichtigende
Tätigkeiten, insbesondere für sich daraus ergebene Folgeschäden.
4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Gelegenheit zur Überprüfung
und gegebenenfalls zum Austausch beanstandeter Lieferungen oder Leistungen zu
geben.
4.5 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber die Lieferung an uns
zurückzugeben. Der Liefergegenstand muß vollständig,
korrekt verpackt und beschriftet sein, einschließlich seiner Serien- und Modellnummer.
Darüber hinaus sind eine Kopie des Lieferscheins sowie die
Auftragsbestätigungs- und Rechnungsnummer anzugeben. Nach unserer Wahl können
wir die Mängelbeseitigung auch beim Auftraggeber ausführen.
4.6 Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren 24 Monate nach
Ablieferung der Ware. Dies gilt auch für Ansprüche aus Pflichtverletzungen, die
keinen Sach- und/oder Rechtsmangel betreffen. Für vorsätzliches oder
arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
5. Preise/Zahlungen
5.1 Es gelten die Preise unserer jeweils gültigen Preisliste. Alle
Preise und Gebühren gelten ab dem nach Ziff. 3.1 zuständigen Werk zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Preise beinhalten die Standardverpackung des Liefergegenstandes. Der
Auftraggeber trägt alle Nebenkosten, insbesondere für zusätzliche Verpackung
(z.B. für Transport), für die Versendung und auch für die
Transportversicherung, welche wir nur auf besondere Weisung des Auftraggebers
abschließen. Montage und Montagekosten sind in den Preisen nur dann
eingeschlossen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Im übrigen gelten für diese Tätigkeit unsere zum Zeitpunkt der
Montage gültigen Stundensätze. Hiervon nicht erfaßte
Montagekosten sind zusätzlich vom Auftraggeber zu zahlen.
5.2 Rechnungen für Lieferungen sind sofort ohne Abzug zahlbar, sofern
nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen mit uns
vereinbart sind. Etwa vereinbarte Zahlungsziele gelten ab dem Rechnungsdatum.
Sonstige Leistungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Die Zahlung soll
möglichst per Banküberweisung unter Nennung der Rechnungsnummer auf das in der
Rechnung angegebene Konto erfolgen. Gerät der Auftraggeber in Verzug, hat er
Verzugszinsen in Höhe von 3% p.A. über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank an uns zu zahlen, es sei denn, daß wir einen höheren Schaden nachweisen. Bei Kaufleuten
haben wir nach Fälligkeit Anspruch auf Fälligkeitszinsen in Höhe von 3% p.A. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank.
5.3 wenn wir, ohne dem Auftraggeber gegenüber hierzu verpflichtet zu
sein, der Rücknahme einer Lieferung oder Leistung zustimmen, steht uns ohne
besonderen Nachweis eine Kostenpauschale von 25% des hierauf entfallenden
Nettorechnungsbetrags zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu, es sei denn, wir
weisen dem Auftraggeber einen höheren Schaden nach.
5.4 Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeter Besorgnis wesentlicher
Vermögensverschlechterung oder Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers dürfen wir
die Lieferung oder Leistung aussetzen oder nach unserer Wahl die sofortige
Vorauszahlung aller – auch nicht fälliger – Forderungen einschließlich
gestundeter und solcher aus Wechseln oder entsprechende Sicherheiten
beanspruchen. Kommt der Auftraggeber dem Verlangen nach Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen, von uns zu setzenden
Frist nach, sind wir berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und dem
Auftraggeber uns entstandene und noch entstehende Kosten sowie entgangenen
Gewinn zu berechnen.
6. Haftung
6.1 Bei eigenem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verhalten, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unserer leitenden
Angestellten oder Erfüllungsgehilfen, haften wir dem Auftraggeber für den
entstandenen Schaden.
6.2 Für jeden Einzelfall ist unsere Haftung auf den einfachen
Rechnungsbetrag aller Lieferungen und Leistungen begrenzt, die der betreffenden
Bestellung bzw. dem Auftrag des Auftraggebers zugrunde liegen. Haftungsausschluß besteht bei Lieferungen von gebrauchten
Gegenständen und Leistungen an diesen, z.B. bei Reparaturen gebrauchter
Gegenstände jeglicher Art.
6.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6.4 Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche
Forderungen gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung einschließlich
der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später
abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne
oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden
und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
7.2 Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er uns hiermit schon
jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen
Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder
nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im
Eigentum des Auftraggebers stehen, veräußert, so tritt der Auftraggeber schon
jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an
uns ab. Wird Vorbehaltsware vom Auftraggeber – nach Verarbeitung/Verbindung –
zusammen mit nicht dem Auftraggeber gehörender Ware veräußert, so tritt der
Auftraggeber schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen
in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem
Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Besteht zwischen dem Auftraggeber und den Dritten ein echtes
oder unechtes Kontokorrentverhältnis oder wird später ein solches begründet, so
tritt der Auftraggeber hiermit uns die Forderungen aus gezogenen oder in
Zukunft zu ziehenden Salden, das Recht auf Feststellung des gegenwärtigen
Saldos sowie das Recht auf Kündigung eines Kontokorrents ab.
Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Auftraggeber auch nach
Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Auftraggebers die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die
Forderungen nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungs- und
sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, daß der Auftraggeber uns die abgetretenen Forderungen und
deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
7.3 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der
Auftraggeber für uns vor, ohne daß uns daraus
Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder
Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Auftraggeber gehörenden
Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache in
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeitenden Ware zum
Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt
der Auftraggeber das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die
Vertragspartner darüber einig, daß der Auftraggeber
uns im Verhältnis des Wertes der verarbeitenden bzw. verbundenen, vermischten
oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und
diese unentgeltlich für uns verwahrt.
7.4 Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den
Auftraggeber eine wechselmäßige Haftung von uns
begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde
liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch
den Auftraggeber als Bezogener.
7.5 Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20% übersteigt, sind wir auf Verlangen des
Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
7.6 Der Auftraggeber darf die Vorbehaltslieferung nur mit unserer
ausdrücklichen Zustimmung verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Bei
Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahmung
oder Pfändung von Lieferung und/oder Forderungen hat uns der Auftraggeber
sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (wie z.B.
Pfändungsprotokolle etc.) zu benachrichtigen und den Dritten auf unsere
Sicherungsrechte hinzuweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die uns durch
die Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte erforderlichen Abwehrmaßnahmen
entstehenden Kosten zu erstatten.
7.7 Bei drohender Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit oder
negativer Auskunft, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage
des Auftraggebers hindeuten, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware an uns zu
nehmen; der Auftraggeber erteilt hiermit unwiderruflich und unbedingt seine
Zustimmung zur Herausgabe. Das gleiche gilt, wenn Zwangsvollstreckung, Wechsel-
oder Scheckproteste gegen den Auftraggeber vorkommen.
8. Versand
Transportmittel und Transportwege sind mangels besonderer
Weisung unserer Wahl überlassen. Versandfertige Ware und Lieferungen sind vom
Auftraggeber unverzüglich abzurufen bzw. bei vereinbarter Abholung abzuholen.
Andernfalls sind wir berechtigt, die Ware bzw. Lieferungen auf Kosten und
Gefahr des Auftraggebers nach billigem Ermessen zu lagern und entsprechende
Lagerkosten (sowohl bei Eigen- als auch bei Fremdlagerung) dem Auftraggeber zu
berechnen.
8.1 Verpackungsverordnung:
Wir sind gemäß der
Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen
unserer Produkte, die nicht
das Zeichen eines Systems der flächendeckenden
Entsorgung (wie etwa dem
„Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG oder
dem „RESY“-Symbol)
tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder
Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Klärung der
Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit
uns in Verbindung.
Kontakt:
WULF-SCHWEISSTECHNIK
Dipl.-Ing. Uwe Wulf
Hauptstrasse 39
D-23847 Grinau
Tel.: 04501 423
E-Mail: wulf@deutsche-werke.de
Wir nennen Ihnen dann eine
kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen
in Ihrer Umgebung, das die
Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies
nicht möglich sein, haben
Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken .
Die
Verpackungen werden von uns
wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der
Verpackungsverordnung
entsorgt.
9. Datenschutz
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, daß
die Auftragsdaten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gespeichert und
weiterverarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des
Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber notwendig ist.
10. Sonstige Vorschriften
10.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sind aus
Beweisgründen schriftlich vorzunehmen.
10.2 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von uns ist
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungrechten,
die nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen,
ist ausgeschlossen.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen insgesamt oder
teilweise nichtig, unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, wird
hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10.4 Erfüllungsort ist Grinau. Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme seiner Bestimmungen des
internationalen Privatrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Ratzeburg. Wir sind jedoch auch
berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu erheben.
Zusatz:
Für den Handel über unseren
Webshop auf der Internetdomain „Deutsche-Werke.de“
und bei unseren Internetauktionen findet das deutsche Fernabsatzgesetz
Anwendung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre
Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf
überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt
nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware
beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor
Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2
und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e
Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten
an:
WULF-SCHWEISSTECHNIK
Dipl.-Ing. Uwe Wulf
Hauptstrasse 39
D-23847 Grinau
Fax.: 04501 423
E-Mail: wulf@deutsche-werke.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der
Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen
Wertersatz leisten.3
Paketversandfähige Sachen
sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu
tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis
der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn
Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht
die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
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